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#1

Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 04.06.2018 21:06
von hamsterbacke | 22 Beiträge

Hallo war Heute mit meinem MK1 163 Ps Diesel beim Tüv ,trotz stillgelegtem AGR -,ich dachte ich lasse es mal drauf ankommen ,was passiert . Habe den Kuga vorher ca. 20 Km ganz schön rangenommen ,dass er richtig Warmgefahren ist , und dann direkt zum TÜV .
HU alles bestens !!! ok dachte ich jetzt zu AU . der Prüfer legte los ,Schlauch ins Auspuffrohr ein paar mal richtig Gas gegeben und sagte alles ok ! Hatten sie das Auto vorher richtig warm gefahren ? Ja hatte ich ! Das wars schon ,neue Blaue Plakette drauf
und Tschüss !
das vorher richtig Warmfahren war wohl der Schlüssel zum Erfolg ,denke ich


zuletzt bearbeitet 04.06.2018 21:10 | nach oben springen
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#2

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 04.06.2018 21:14
von Rainer | 123 Beiträge

Dem TÜV mag das entgehen, dem Gutachter einer Versicherung nach einem Unfall, vielleicht mit Personenschaden, wahrscheinlich nicht.
Wir reden hier vom Erlöschen der ABE durch den AGR-Eingriff, was zu Konsequenz hat, kein Versicherungsschutz. Nun ja....


Kuga II (05/2014,140 PS TDCI, Schaltgetriebe, 4x4
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#3

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 05:12
von Kuga der Erste | 117 Beiträge

ja bei manchen Autofahrer kann man nur noch den Kopf schütteln!!


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#4

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 07:02
von Rainer | 123 Beiträge

Ich weiss ja nicht ob es Unwissenheit oder Ignonanz der Rechtslage ist, auf jeden Fall halte ich einen solchen Eingriff für unverantwortlich!

Fakt ist, durch diesen Eingriff erlischt die ABE und somit die Zulassung. Das bedeutet, passiert etwas (Unfall), und es fliegt auf, wird die Versicherung sagen, wir zahlen nicht (bzw. fordern ihre Leistungen an Dritte vom Versicherungsnehmer zurück), da das Fahrzeug ja keine Zulassung mehr hatte und garnicht hätte fahren dürfen. Völlig logisch, wie ich finde. Und Versicherungen schauen gerne nach solchen Veränderungen um den Halter bzw. Fahrer in Regress zu nehmen. Und das kann im schlimmsten Fall dann teuer werden und schnell in den finanziellen Ruin führen. Und die Steuer interessiert das möglicherweise auch noch. Neben Fahren ohne Zulassung könnte es auch noch um Steuerhinterziehung gehen, sollten die Abgaswerte nicht der Zulassung entsprechen...


Kuga II (05/2014,140 PS TDCI, Schaltgetriebe, 4x4
zuletzt bearbeitet 05.06.2018 07:04 | nach oben springen
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#5

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 12:56
von jenskirch | 314 Beiträge

Diese Antworten gibt es auch wohl nur in Deutschland.

Das AGR ist ja nicht für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges verantwortlich, sondern für die Verbrennung und die Abgaswerte.
Wenn jemand an der Bremsanlage oder dem Fahrwerk rumpfuscht sehe ich das deutlich kritischer.

just my 2 cents


Schöne Grüße vom Jens aus dem Bergischen :-)
--------------
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Nachgerüstet: Haubenlifter, 50mm Spurverbreiterung pro Achse
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#6

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 13:33
von Rainer | 123 Beiträge

Zitat von jenskirch im Beitrag #5
Das AGR ist ja nicht für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges verantwortlich, sondern für die Verbrennung und die Abgaswerte.

Ich denke, das ist allen hier bekannt. Wenn ich richtig informiert bin, dann bewirkt die Stilllegung der AGR eine Erhöhung der NOx-Werte.

Zitat von jenskirch im Beitrag #5
Wenn jemand an der Bremsanlage oder dem Fahrwerk rumpfuscht sehe ich das deutlich kritischer.

Es geht garnicht darum wie wir irgendetwas sehen, sondern wie der Gesetzgeber es sieht. Mit der AGR-Stillegung erlischt schlicht und ergreifend die Betriebserlaubnis,
was heisst, das Fahrzeug darf ab dem Moment nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Tut man es doch, macht man sich strafbar, ist ohne Zulassung
und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs und muss im Fall der Fälle eben mit den Regressansprüchen der Versicherung leben oder auch mit Problemen mit der Steuer.


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zuletzt bearbeitet 05.06.2018 13:38 | nach oben springen
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#7

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 17:46
von mictei | 4.350 Beiträge

Zitat
das Fahrzeug darf ab dem Moment nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

da reicht es schon aus, wenn der eine oder andere sich ins Fahrzeug setzt und losfahren will

Und da dürfte ich keinen VW Diesel (inkl. Scoda, Seat, Audi, Porsche .... hab ich einen vergessen ?) mehr auf deutschen Straßen sehen ....
Die sind nachweislich richtig manipuliert und bekommen trotzdem das Siegel ..... für mich persönlich viel schlimmer
Ein anderer bekommt keine Plakette wenn eine kleine "Undichtigkeit" im System besteht

Soviel also zum Thema .... : durch diesen Eingriff erlischt die ABE und somit die Zulassung.

und : Und Versicherungen schauen gerne nach solchen Veränderungen um den Halter bzw. Fahrer in Regress zu nehmen
...... habe ich noch nie gehört dass eine Versicherung am Motor Bauteile abschrauben will um nachzuschauen ob das AGR eine Blinddichtung hat.
Bei nichteingetragene Karosseriebauteile (die man optisch sofort erkennt) und bei Chiptuning (optisch oder per OBDII nachweisbar) kann ich das ja verstehen.

Und zudem zeigt die Untersuchung ja ..... trotz der Blinddichtung ist der Kuga "sauber"

Aber bitte nun zurück zum Thema ....
.... denn sonst wird das hier mal wieder einmal eine "Sinnfreie" Diskusion zu einem Thema was eine "INFO" für andere User sein soll die alle mit einer Blinddichtung unterwegs sind
und sich große Gedanken machen wegen der "neuen"/"alten" Abgaßmeßmethode mit "Schnorchel in den Puff" .


Jeder darf und soll wie er will ..... er muß ja auch selber mit den Konsequenzen rechnen und umgehen ...... wie mit allem in seinem Leben.


Ne schoene jrooss vom Mic

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zuletzt bearbeitet 05.06.2018 17:49 | nach oben springen
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#8

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 18:47
von Kuga der Erste | 117 Beiträge

habe gestern einen Aufkleber gesehen darauf stand: ich fahre ohne Hirn,ich finde dieser Aufkleber würde auch hier ins Thema passen denn wer so was macht(ohne AGR Ventil rumfahren) der hat wohl nicht darüber nachgedacht was er da für einen Blödsinn angestellt hat bzw. noch damit ein Thema aufzumachen und damit rumprahlt,mit zumindest feht total der Sinn dieses Thema!


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#9

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 21:12
von hamsterbacke | 22 Beiträge

ich prahle hier nicht rum weil ich es geschafft habe beim Tüv mit deaktiviertem AGR durchgekommen zu sein , ich habe es halt mal probiert, klar ist es jedem seine sache was er mit seine auto macht ! es kann sich jeder seinen reim daraus bilden !das hat mit angeben und prahlen gar nichts zu tun
da ist jedem der das hat geholfen ,mehr nicht !


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#10

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 21:30
von Rainer | 123 Beiträge

Zitat von mictei im Beitrag #7
...... habe ich noch nie gehört dass eine Versicherung am Motor Bauteile abschrauben will um nachzuschauen ob das AGR eine Blinddichtung hat.

Die Schadensumme muss nur groß genug sein, dann hat der Gutachter der Versicherung beste Motivationen so etwas aufzudecken. Die Versicherung freut sich dann und der Gutachter kann sich auf weitere Aufträge freuen. Er war dann im wahrsten Sinne des Wortes sein Geld wert.

Zitat von mictei im Beitrag #7
[big]Aber bitte nun zurück zum Thema ....
.... denn sonst wird das hier mal wieder einmal eine "Sinnfreie" Diskusion zu einem Thema was eine "INFO" für andere User sein soll die alle mit einer Blinddichtung unterwegs sind

Die Frage ist eher, ob es sinnvoll (das Gegenteil von sinnfrei) ist, illegale Manipulationen am Fahrzeug öffentlich kund zu tun..

Zitat von hamsterbacke im Beitrag #9
klar ist es jedem seine sache was er mit seine auto macht !

Nein, ist es eben nicht! Wo kämen wir hin wenn jeder macht was er will?


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zuletzt bearbeitet 05.06.2018 21:32 | nach oben springen
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#11

RE: Beim Tüv mit stillgelegtem AGR

in Sonstiges 05.06.2018 22:46
von Marku$ | 298 Beiträge

Um das mal ab zu schließen.
Er wollte lediglich mitteilen das es beim tüv keine Probleme gab.
Jeder ist selber dafür verantwortlich wie er rum fährt ob irgendwas eingebaut ist was man nicht darf, aus gebaut, ab geklemmt, deaktiviert, manipuliert.... vollkommen Latte. Es ist sich sicher jeder bewusst was im Falle der Fälle passieren ,,kann“. Da braucht man keine Diskussion auf machen und nen moralischen raus hängen lassen und den Zeigefinger erheben. Die, die ihr Fahrzeug ändern wissen was sie tun, und die, die sich lieber an die Regeln halten sollen das einfach machen sich darüber freuen wie brav und legal sie unterwegs sind. Aber hört bitte auf jedes Mal den Lehrer aus zu packen und den anderen Leuten erklären zu wollen wie kriminell sie doch alle sind. So.... ich habe fertig!!!

Ich denke, der Worte sind genug gewechselt und wir wollen uns nicht anfeinden -> deshalb closed!
Gruß Bayerndiesel


zuletzt bearbeitet 06.06.2018 07:40 | nach oben springen
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