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RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 14.03.2014 19:40von Gelöschtes Mitglied
Diese Strafe ist eh lächerlich, bei dieser Betragshöhe. Der nächste Punkt ist Wirtschaftskriminalität, das ist kein Knast, das ist Erholung. Da hat er Fitnessraum Zugang usw. Also Wellness Urlaub. Einfach nur Lächerlich das ganze.
Gruss Udo
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 15.03.2014 09:38von elvis • | 1.017 Beiträge
Dazu kommt, das er ja maximal nur 6 Monate ganz Einsitzen muss,
danach geht er nur noch zum Schlafen abends rein und kann morgens
als Freigänger wieder seinen Steuergeschäften nachgehen. Unser ganzes
Rechtssystem ist lächerlich! Deswegen gehen ja auch bei uns alle so gerne in den Knast,
ich wär für wenigstens amerikanische Verhältnisse im Knast bei uns!
Aber das bleibt Wunschdenken!
LG Jens
Liebe Grüße von Jens
Wenn du heute frierst, stell dich einfach in eine Ecke. Die haben meistens 90 Grad.
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 16.03.2014 15:23von ArJoLaWe • | 131 Beiträge
IMHO müsste das Strafgesetzbuch hier dringend geändert werden:
Streiche die Gefängnisstrafe und setze eine 5 mal so hohe Geldstrafe wie der Betrag der hinterzogenen Steuern.
Das tut dem Steuersünder auch weh ...
... und der Staat hätte eine schöne Einnahmequelle.
Gruß
Arnd
Wie sieht Toleranz gegenüber denen aus, die unsere Toleranz mit Füßen treten...?
Mein Jagdpanzer: Gewichtsoptimierter 2,5T Individual mit ein paar Extras ...
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 16.03.2014 18:09von Gelöschtes Mitglied
Arnd,
dreifach reicht auch schon bei Zahlung binnen 2 Monaten, danach 5 x OK.
Und kannst du nicht zahlen, gibt es in Istanbul bestimmt noch einen freien Platz zum einsitzen für die nächsten 5 Jahre.
(dies wird natürlich im Beitrittsvertrag zur EU mit der Türkei fest vereinbart, at no cost for Germany)
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 16.03.2014 22:05von Gelöschtes Mitglied
Zitat von ArJoLaWe im Beitrag #4
IMHO müsste das Strafgesetzbuch hier dringend geändert werden:
Streiche die Gefängnisstrafe und setze eine 5 mal so hohe Geldstrafe wie der Betrag der hinterzogenen Steuern.
Das tut dem Steuersünder auch weh ...
... und der Staat hätte eine schöne Einnahmequelle.
Gruß
Arnd
Hört sich ja gut an -- Bin dafür /// aber die so eingenommenen Steuern deutet die Regierung als deftig gestiegenes Bruttosozialprodukt -- worauf sie sich die Gelder wieder selber zuschanzen und die Allgemeinheit dann leer ausgeht .
Wir bluten trotzdem weiter statt mal entlastet zu werden
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 16.03.2014 23:16von nononame (gelöscht)
Warum wird eigentlich immer reflexartig die Verschärfung bestehender Gesetze gefordert, nur weil einmal die entsprechende Straftat von einem Prominenten begangen wurde und ein Medienhype daraus gemacht wurde?
3,5 Jahre ist kein Pappenstiel. Auch wenn er in ein paar Monaten Freigänger wird, muss er abends trotzdem wieder einrücken. Freigang ist im Übrigen bei vielen Delikten normal, wenn du Ersttäter bist. Wer von denjenigen, die eine Verschärfung fordern tauscht mit dem Betroffenen?
Und ein Gesetz verschärfen heißt nicht automatisch, dass alles besser wird.
RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 17.03.2014 14:46von elvis • | 1.017 Beiträge
es geht ja garnicht drum die Gesetze zu verschärfen, wir müßten nur mal anwenden was auch möglich wäre:
Hier bei Ulli die Höchststrafe zum Beispiel wenn der 10 Jahre einsitzen müßte, würde es sich so manch ein Promi überlegen ob er es weiter
so macht oder doch auch ganz brav, wie jeder Normal-Bürger, seine Steuern hier zahlt!
Otto-Normal wird doch härter bestraft beim Klau vom Schokoriegel als die Promis!
Meine Meinung!!!
LG Jens
Liebe Grüße von Jens
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RE: Atemlos in den Knast
in Was uns einfach zum lachen oder schmunzeln bringt. 17.03.2014 18:56von nononame (gelöscht)
Ich persönlich denke nicht, dass er einen Promi-Bonus bekommen hat.
Zum Vergleich; Herr Graf musste damals für ca. 9 Mio DM länger einrücken. Allerdings hatte er keine Selbstanzeige gemacht, sondern wurde erwischt und ihm wurde die Steuerhinterziehung nachgewiesen. Hoeneß hat den Stein selbst ins Rollen gebracht. Zugegeben stümperhafte Selbstanzeige aber er hat schließlich selbst die Beweise geliefert. Mit allen anderen Umständen hat das offensichtlich dazu geführt, dass der Richter mit dem Strafmaß unter dem geblieben ist, was die Staatsanwaltschaft verlangt hat. Und die hat aus den Umständen des gesamten Falles, die wir in der Presse beileibe nicht alle kennen, ebenfalls nicht höchststrafe gefordert.
Natürlich kann man individuell immer wieder anderer Meinung sein bei der Strafzumessung. Ich finde, dass hier mit Augenmaß entschieden wurde. Ob man den Herrn nun mag oder nicht.
Alle, die immer noch an einen Wellnessurlaub glauben können ja gerne anbieten, dass man ersatzweise ein paar Wochen Urlaub für Herrn Hoeneß macht. Ich bin da jedenfalls nicht dabei. Auch nicht während der Freigängerzeit.
Was in der öffentlichen Debatte oft vergessen wird, ist dass man neben dem Strafverfahren in Steuersachen auch ein weiteres Steuerverfahren, nämlich das Erhebungsverfahren, hat. Dort gibt es auch kein Aussageverweigerungsrecht wie in jedem Strafverfahren. Lediglich können aufgrund des laufenden Strafverfahrens keine Zwangsmittel mehr eingesetzt werden, um die weiter bestehenden Mitwirkungspflichten/Aufklärungspflichten durchzusetzen.
Folge ist allerdings meist massive "Unsicherheitszuschläge" wegen unklarer Sachlage. Folglich massive Nachteile. Im Steuererhebungsverfahren (neben Strafverfahren) gilt nicht "in dubio pro reo".
Den Unterschied zwischen Strafverfolgungsverhährung und Festsetzungsverjährung wird in der Debatte auch oft durcheinander gebracht.
5 Jahr für die Bestreafung und 10 Jahre (mit Anlaufhemmung 13 Jahre) rückwirkend Steuernachzahlung zuzüglich Zinsen (6%) zuzüglich Strafzuschlag. Das ist geltendes Recht.
Was oft auch untergeht ist, dass die Selbstanzeige nur und ausschließlich vor einer Bestrafung schützt (schützen soll) und eben nicht dazu da ist die rückständigen Steuern zu sparen. Die werden nämlich eingefordert.
Im übgrigen geht es eben nicht um ein Kapitalverbrechen. Ich persönlich finde die Möglichkeit jemanden die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit straffrei zu ermöglichen richtig und aus obigen Gründen auch gerechtfertigt.
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